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FAQ - Informationen

Terminvereinbarung

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, erreichen Sie unsere Rezeption telefonisch oder persönlich täglich zu den Öffnungszeiten. Jederzeit können Sie auch eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen.

Für die konkrete Terminabstimmung benötigen wir Ihr Rezept im Original.
Wir sind eine Bestellpraxis. Für jede Behandlung oder Beratung vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen und halten uns diese Zeit für Sie frei. Wenn Sie einen Termin nicht rechtzeitig absagen, müssen wir Ihnen die Kosten in Höhe Ihres Behandlungssatzes privat in Rechnung stellen. Deshalb müssen Sie uns Terminänderungen oder Absagen 24 Stunden vorher telefonisch mitteilen.

Alle Terminvereinbarungen und Absagen müssen telefonisch erfolgen!

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ihre erste Behandlung

Bringen Sie bitte spätestens zur ersten Behandlung Folgendes mit:

  • Ihre Versichertenkarte
  • Ggf. Arztbefunde, Liste an Medikamenten und Bilder
  • Ggf. Ausweis bei Zuzahlungsbefreiung

Alternativ können Sie auch einen Termin ohne Rezept mit einer/m Heilpraktiker/in für Physiotherapie vereinbaren. In diesem Fall erhalten Sie eine erste Diagnose und erste Behandlung als Selbstzahler.

Wäsche

Bitte bringen Sie jeweils zu Ihrer Behandlung ein eigenes Laken oder ein großes Badetuch mit.

Wenn Sie als Selbstzahler in unsere Praxis kommen

Vor der ersten Behandlung legen wir Ihnen unsere Preisliste mit einer Honorarvereinbarung vor, die Sie unterschreiben. Sie können dann die Behandlung sofort in bar bezahlen oder eine Rechnung von uns erhalten.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind

Die gesetzlichen Krankenkassen schreiben vor, dass Sie die Behandlung innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung des Rezeptes beginnen müssen. Danach verliert es seine Gültigkeit!

Wir sind gezwungen, diese und alle weiteren im Heilmittelkatalog festgeschriebenen Anordnungen der Krankenkassen einzuhalten. Anderenfalls erhalten wir von Ihrer Krankenkasse für unsere Leistung keine Vergütung.

Ein vom Arzt nicht korrekt ausgestelltes Rezept - die gesetzlichen Krankenkassen verpflichten uns, dieses zu prüfen - müssen Sie von Ihrem Arzt ändern lassen. Ärztliche Änderungen benötigen die Unterschrift des Arztes mit Datum. Das korrekte Rezept bringen Sie dann spätestens zur 1. Behandlung mit. Bei einem nicht korrekt ausgestellten Rezept müssen Sie in unserer Praxis vor der 1. Behandlung eine Privathonorarvereinbarung unterschreiben.

Außerdem müssen wir von Ihnen die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung einziehen. Diese setzt sich zusammen aus 10,00€ pro Rezept (unabhängig von der Anzahl der Behandlungen) plus 10% des Rezeptwertes. Diese gesetzliche Zuzahlung bringen Sie bitte mit.

Wenn Sie in der Privaten Krankenversicherung versichert sind

Zur verbindlichen Terminvereinbarung benötigen wir Ihr Rezept im Original. Vor der ersten Behandlung legen wir Ihnen unsere Preisliste mit einer Honorarvereinbarung vor, die Sie unterschreiben. Nach Abschluss der Behandlungen erhalten Sie von uns eine Rechnung.

Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie als Privatpatient unser Vertragspartner. Da es sehr unterschiedliche Versicherungsverträge gibt, können wir diese in unserer Preisgestaltung nicht berücksichtigen. Unsere Preise entsprechen dem ortsüblich Satz für PKV Versicherte. Wir haben Sie anhand einer betriebswirtschaftlichen Analyse kalkuliert.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit!

Hinweis zu den angebotenen Therapien

Sehr geehrte/r Besucher/in,

gemäß Berliner Kammergerichtsurteil aus dem Frühjahr 2017, AZ 5 U 139/16, weisen wir auf den folgenden Sachstand hin: Alle angegebenen und vorgeschlagenen Therapien sind in der Praxis erprobt, mehrheitlich von den Krankenkassen unterstützt und werden nach dem aktuellen Stand der Erkenntnisse der physiotherapeutischen Aus- und Weiterbildung erbracht. Einen wissenschaftlichen Beweis mit doppelten Blindtests für den nachweislichen Erfolg der Therapien gibt es weltweit nicht. Einen garantierten Anspruch auf Heilung kann somit kein Anbieter von physikalischen Therapien geben!

Ihr Praxis-Team

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