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Hinweis zu den angebotenen Therapien

Sehr geehrte/r Besucher/in,

gemäß Berliner Kammergerichtsurteil aus dem Frühjahr 2017, AZ 5 U 139/16, weisen wir auf den folgenden Sachstand hin:

Alle angegebenen und vorgeschlagenen Therapien sind in der Praxis erprobt, mehrheitlich von den Krankenkassen unterstützt und werden nach dem aktuellen Stand der Erkenntnisse der physiotherapeutischen Aus- und Weiterbildung erbracht. Einen wissenschaftlichen Beweis mit doppelten Blindtests für den nachweislichen Erfolg der Therapien gibt es weltweit nicht. Einen garantierten Anspruch auf Heilung kann somit kein Anbieter von physikalischen Therapien geben!

Ihr Praxis-Team

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